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Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich

12. Januar 2016

Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich

Zwischen 11. Jänner und 15. April 2016 können beim Gemeindeamt die Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses (Periode 2015/2016) eingebracht werden.

Gefördert werden sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.

Diese Einkommensgrenzen betragen für:

Nähere Informationen und Richtlinien zum Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich

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