Heizkostenzuschuss des Landes Oberösterreich
Zwischen 11. Jänner und 15. April 2016 können beim Gemeindeamt die Ansuchen um Zuerkennung des Heizkostenzuschusses (Periode 2015/2016) eingebracht werden.
Gefördert werden sozial bedürftige Personen, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt.
Diese Einkommensgrenzen betragen für:
- Alleinstehende: 882,78 Euro
- Ehepaare/Lebensgemeinschaften: 1.323,58 Euro
- je Kind: 165,28 Euro (= Erhöhung des Richtsatzes für jedes Kind um Euro 134,59 zuzüglich Kinderzuschuss von Euro 29,07)