Diskussion um 30er vor der Volksschule
Heftige Diskussionen gibt es derzeit rund um den erst kürzlich Verordneten 30er vor der Volksschule. Die grundsätzlich für mehr Sicherheit gedachte Beschränkung entwickelt sich immer mehr zur „Autofahrer Abzocke“. Derzeit sind außerdem einige Einsprüche gegen Radarstrafen in Vorbereitung bzw. sind schon eingebracht!
Die 30er Kennzeichnung im Bereich des Bienenmuseums soll nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Laut Straßenverkehrsordnung §48 Abs 5 dürfen Verkehrszeichen max. in einer Höhe von 2,5 Metern angebracht werden – bei dieser Tafel ist schon das Zusatzschild in einer Höhe von 2,7 Metern – man also darf auf die ersten Entscheidungen der Einsprüche gegen die bereits verhängten Radarstrafen gespannt sein?