Umfahrung: Korridoruntersuchung präsentiert!
Am Montag, 6. März 17 wurden nach mehrmaligen Verschiebungen der Termine und entsprechend langer Wartezeit im Landesdienstleistungszentrum den VertreterInnen der Gemeinden Zwettl an der Rodl und Sonnberg durch die Fachstellen der OÖ Landesregierung die Ergebnisse der Korridoruntersuchung präsentiert.
Seit November 2015 waren Untersuchungen der einzelnen Varianten zu den Themen Verkehr und Technik, Raum und Umwelt und zur Wirtschaftlichkeit durchgeführt worden. Die Gegenüberstellung der Ergebnisse wurde durch die Fachabteilungen den Gemeindevertretern detailliert dargestellt!
Betrachtet wurden die Auswirkungen auf die angrenzenden Siedlungen, die Lärmentwicklung, der Natur- und Landschaftsschutz, die forstliche Sicht, Auswirkungen auf Oberflächengewässer bzw. Hochwasser, Grund- und Trinkwasser, die Verkehrssicherheit.
Bei einer Gegenüberstellung mit der wunderbaren fachlichen Bezeichnung “Gesamteingriffserheblichkeit” wurde die Variante 2 als die bevorzugte Variante ermittelt. (siehe Bild)
Ziel der Umfahrung ist die Entlastung des Ortszentrums, die Steigerung der Verkehrssicherheit und die Verbesserung der Lebensqualität. Vom derzeitigen Verkehrsaufkommen von rund 9400 Fahrzeugen pro Tag sollen rund 5000 Fahrzeuge bzw. 2/3 des Schwerverkehrs auf die Umfahrung verlagert werden!
Eine Einbindung des Güterweges Sonnberg ist nicht vorgesehen, der Güterweg wird mittels einer Brücke über die in etwa 7 bis 8 Meter darunterliegende Umfahrung wie bisher nach Zwettl geführt.
Die nächsten Schritte:
Die GemeindevertreterInnen von Zwettl und Sonnberg können nun fachliche Einwände und Wünsche einbringen, die seitens der Fachabteilungen geprüft würden. Grundsätzlich ist nach den Aussagen der zuständigen BeamtInnen die Entscheidung für eine Umfahrung Zwettl auf politischer Ebene bereits gefallen!
In weiterer Folge wird der für Raumordnung zuständige Landesrat Michael Strugl die Trassenverordnung im Flächenwidmungsplan auf Ersuchen des für Straßenbau zuständigen Infrastrukturlandesrates Günther Steinkellner erlassen – dies wird etwa ½ bis ¾ Jahr dauern!
Danach fällt die Entscheidung bezüglich Finanzierung und Detailplanung – mit einer Umsetzung in der laufenden Legislaturperiode (bis 2021) rechnen die zuständigen Beamten nicht – dies ist jedoch eine politische Entscheidung!