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Steuergerechtigkeit beim Finanzausgleich!

8. September 2015

Steuergerechtigkeit beim Finanzausgleich!

Eine gleichmäßige Verteilung der Finanzmittel nach einem einheitlichen Aufteilungsschlüssel pro Einwohner verlangte der Antrag der Zwettler ÖVP Fraktion bei der Sitzung des Gemeinderates am Montag, 7. 9.2015.

 

„Denn auf den ersten Blick sieht es zwar gut aus, jede Bürgerin und jeder Bürger sind gleich viel wert bei der Aufteilung der Finanzmittel auf die Gemeinden!“, nur leider so leicht ist es nicht, so der Zwettler SP-Vorsitzende Ing. Herbert Enzenhofer bei seiner Stellungnahme im Gemeinderat!

So wie es unterschiedliche Gemeinden gibt, stellen sich auch die Aufgaben unterschiedlich dar. Ein Landgemeinde hat weit mehr Straßen und je nach Höhenlage weit mehr Aufwand beim Winterdienst, eine Bezirksstadt hat auch überregionale Aufgaben und Leistungen.

Um dem einigermaßen gerecht zu werden, haben wir einen Abänderungsantrag zur Resolution eingebracht, in dem wir einen aufgabenorientierten Finanzausgleich fordern!

Wie funktioniert der aufgabenorientierte Finanzausgleich?

Die Finanzmittel sollten nach 4 Töpfen an die Gemeinden verteilt werden. Im Topf 1 sollten die Basisaufgaben, im Topf 2 die sozio-demografischen bzw. geografisch-topografischen Merkmale der Gemeinden, im Topf 3 die  Zentralörtliche Funktion und „überregionale Bedeutung“ und im Topf 4 der Ressourcenausgleich abgegolten werden!

Topf 1: Basisaufgaben

„Grundsätzlich soll ein Block an Basisaufgaben zusammengefasst werden, welche aufgrund gesetzlicher Bestimmungen vom Gemeinden im eigenen und im übertragenen Wirkungsbereich wahrzunehmen sind und welche eine Erfüllung einer Grundversorgung der Bevölkerung gewährleisten. Beispiele für Basisaufgaben sind allgemeine Verwaltung, allgemeinbildender Unterricht und vorschulische Erziehung, allgemeine Einrichtungen der sozialen Wohlfahrt, medizinische Bereichsversorgung, Bauhof, Straßen, öffentliche Infrastruktureinrichtungen wie Wasserver- und entsorgung.

Topf 2: sozio-demografische / geografisch-topografische Merkmale der Gemeinde

„Auch der Topf 2 trägt zur Basisfinanzierung bei. Wichtig ist hier jedoch, dass keine Pro-Kopf-Verteilung, sondern eine sich an den spezifischen Aufgabenlasten orientierte Mittelverteilung erfolgt.
Beispiele für Aufgabenbereiche können hierbei sein:

Kinderbetreuung bis sechs Jahren
Betrieb von Pflichtschulen, Nachmittagsbetreuung, außerschulische JugendbetreuungAltenpflege, Soziale Hilfen und Unterstützungen

Zu den geografischen Besonderheiten zählen:
Über- und unterdurchschnittliche Siedlungsdichte
Überdurchschnittliche Höhenlage“

 

Topf 3: Zentralörtliche Funktion und „überregionale Bedeutung“

„Dieser Topf soll die Auftragsverwaltung sowie besondere Lasten aus der zentralörtlichen Funktion abdecken.

Dieser Topf dient jenen Gemeinden als Ausgleichstopf, die aufgrund ihrer zentralen Lage oder ihren geleisteten Aufgaben für die Umlandgemeinden eine „zentralörtliche Funktion“ für die Region besitzen. Das können neben Statutarstädten und Bezirkshauptstädten auch größere Gemeinden mit dementsprechender Bedeutung für mehrere Umlandgemeinden sein.

 

 

Topf 4: Ressourcenausgleich, spezielle Problemlagen

Dieser 4. Topf ist eine Hilfe für jene Gemeinden, die auch aus der Mittelverteilung der Töpfe 1-3 nach wie vor den Haushalt nicht selbst ausgleichen können, also strukturelle Abgangsgemeinden sind.

Er soll als Ressourcenausgleich in strukturellen Abgangsgemeinden sowie für Notsituationen dienen.

 

In der Diskussion im Gemeinderat konnten wir erreichen, dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wurde und es in der nächsten Sitzung des Gemeinderates zu einer Diskussion dazu kommt!

 

 

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